Ab 01.06.2014 gibt es einige Produktänderungen bei der KfW. Das Wichtigste erfahren Sie hier im Überblick:
1.
Programm 151/152 – Energieeffizient Sanieren
Als Bemessungsgrundlage für den Kreditbetrag gilt jetzt die Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung.
2.
Programm 151/152 und 153 – Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen
Der sachverständige Energieberater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förder-programme des Bundes gelistet sein. D.h., ab 01.06. ist die Erstellung der „neuen Online-Bestätigungen zum Antrag“ nur noch von den in der Expertenliste eingetragenen Energieberater möglich. Diese finden Sie hier: https://www.energie-effizienz-experten.de/
3.
Programm 159 – Altersgerecht Umbauen
Die Bedingungen wurden vereinfacht. Die Bestätigung zum Antrag „Altersgerecht Umbauen“ wurde durch das „Beratungsformular zum Antrag“ ersetzt.
Für Zusagen ab dem 01.06.2014 entfällt die „Bestätigung zur Durchführung“ durch Sachverständige.