Beratungsförderung für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige
Ziel der Beratungsförderung ist es, KMU – also kleine und mittlere Unternehmen sowie den Angehörigen der Freien Berufe durch Zuschüsse zu den Kosten einer Unternehmensberatung einen Anreiz zu geben, externe Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Beratungsförderung. Die Zuschüsse werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt und ausgezahlt.
Antragsberechtigte
sind KMU, also kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die
- seit mindestens einem Jahr am Markt bestehen, die
- weniger als 250 Personen beschäftigen und
- einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro nicht überschreiten oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf
- Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe,
- die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberaterin oder -berater,
- als Wirtschaftsprüferin oder -prüfer,
- als Steuerberaterin oder -berater,
- als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt oder
- als vereidigte Buchprüferin oder -prüfer tätig sind oder tätig werden wollen;
- Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit Mehrheit beteiligt sind;
- Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder gegen die eine Zwangsvollstreckung eingeleitet oder betrieben wird. Dasselbe gilt für Antragsteller, und sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, für den Inhaber der juristischen Person, wenn diese eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung oder § 284 Abgabenordnung 1977 abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind;
- gemeinnützige Unternehmen und Vereine sowie Stiftungen;
- Unternehmen, die über die Beratung mit dem Berater im Rechtsstreit liegen.
Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z.B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung oder der Fischerei und Aquakultur, oder zu Inhalten, die gemäß Art. 1 der VO (EG) Nr. 1998/2006 ausgeschlossen sind, nicht gefördert werden können.
Voraussetzungen
• Analyse der Unternehmenssituation sowie der Schwachstellen, bezogen auf den Beratungsauftrag
• Verbesserungsvorschläge
• konkrete Handlungsempfehlungen
• detaillierte Anleitungen zur Umsetzung dieser Vorschläge in die betriebliche PraxisDie Inhalte der Beratung müssen in einem Beratungsbericht dokumentiert werden.
Art und Höhe der Förderung
50 % der Beratungskosten ( Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro) für Unternehmen in den alten Bundesländern einschließlich Berlin und
75 % der Beratungskosten ( Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro) für Unternehmen in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg.Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Richtlinien mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen bezuschusst werden, sofern die einzelnen Zuschüsse je Beratungsart in der Summe einen Gesamtbetrag von 3.000 Euro nicht überschreiten. Da es derzeit 3 Beratungsarten gibt, könnten also max. 9.000€ an Zuschüssen beantragt werden.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Allgemeine Beratungen
• zu allen wirtschaftlichen, finanziellen
• personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
• und zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagements, einschließlich begleitender Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung durch den Berater oder die Beraterin.
Spezielle Beratungen
• Technologie- und Innovationsberatungen
• Außenwirtschaftsberatungen
• Kooperationsberatungen
• Beratungen über betriebswirtschaftliche Fragen der Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen
• Beratungen zur Fachkräftegewinnung und –sicherung
• Beratungen zur Unternehmenssicherheit (Compliance)
• Beratungen zum Arbeitsschutz
• Beratungen zur Unternehmensübergabe sowie
Besondere Beratungen
• Umweltschutzberatungen
• Beratungen für Unternehmen, die von einer Unternehmerin geführt werden
• Beratungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• Beratungen für Unternehmen, die von Migranten / -innen geführt werden, zu allen betriebswirtschaftlichen Fragen der Unternehmensführung
• Beratungen von Unternehmen zur besseren Integration von Mitarbeitern / -innen mit Migrationshintergrund in den Betrieb
Antragsverfahren
- der Beratungsbericht
- die Beraterrechnung
- der entsprechende Kontoauszug des Antragstellers als Zahlungsnachweis
- bereits erhaltene De-minimis-Bescheinigungen.
Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Beratung bei einer Leitstelle zu stellen. Das Leitstellenverzeichnis ist unter www.beratungsfoerderung.info abrufbar.
Am Besten aber wenden Sie sich an uns, wir koordinieren alles für Sie!
A&O Beratung GbR
Fordstr. 1
56218 Mülheim-Kärlich
Tel.: 0261 942 59 59 6
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