Förderprogramme für Beratungsmaßnahmen nach der Gründung
Sie haben sich gerade selbstständig gemacht und benötigen Unterstützung?
Um Ihnen die Finanzierung von Coachingmaßnahmen zu erleichtern und die Erfolgsaus-
sichten von Existenzgründungen zu erhöhen, können Sie bei der KfW einen Zuschuss
für Coachingmaßnahmen beantragen. Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Standort der
Betriebsstätte und der Antragsberechtigung. In den neuen Bundesländern und in den
„Phasing-out“-Regionen Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig und Halle einen Zuschuss in Höhe von 75 % des Honorars, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin in Höhe von 50 % des Honorars. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk darf nicht mehr als 8 Stunden pro Tag umfassen. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Nettoberaterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro nicht überschreiten.
Existenzgründer aus Arbeitslosigkeit,
die Leistungen nach SGB II und SGB IIIbeziehen, erhalten im ersten Jahr nach der Gründung eine besondere Förderung,sofern Sie in diesem Zeitraum einen Gründungszuschuss (§ 93 SGB III der ab dem 01.04.2012 gültigen Fassung bzw. § 57 SGB III der bis zum 31.03.2012 gültigen Fassung), Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 SGB II), Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) oder Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (§ 16c Absatz 1 SGB II der ab dem 01.04.2012 gültigen Fassung bzw. § 16c SGB II der bis zum 31.03.2012 gültigen Fassung), erhalten oder erhalten haben. Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, die die o. g. Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, erhalten im gesamten Bundesgebiet einen Zuschuss von 90 % des Netto-Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk darf nicht mehr als 8 Stunden pro Tag umfassen. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 4.000 Euro nicht überschreiten. Dieser Vorteil wird vermutlich zum 31.12.2013 auslaufen. Gründer aus Arbeitslosigkeit werden danach den anderen Gründern gleichgestellt.
Merkblatt/Richtlinien Beratungsförderung Gründercoaching Deutschland
Gefördert werden Beratungen durch den ESF (Europäischer Sozialfonds für Deutschland) von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe ab einem Jahr nach Gründung und mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Zuschuss beträgt für Unternehmen im Geltungsbereich der alten Bundesländer einschließlich Berlin 50 %, in allen anderen Bundesländern sowie dem Regierungsbezirk Lüneburg 75 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten (ohne Mehrwertsteuer), höchstens jedoch 1.500 Euro je Beratung. Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Richtlinien mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen gefördert werden, allgemeine Beratungen zusammen bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 3.000 Euro. Dies gilt ebenfalls für spezielle Beratungen.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, soweit das Antragsberechtigte Unternehmen einen gesetzlichen Anspruch gegen einen Dritten auf thematisch vergleichbare Beratungen hat.
Merkblatt/Richtlinien Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die förderfähige Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen können eine Förderung von Unternehmensberatungen (ISB-Mittelstandsberatungsprogramm) ab 5 Jahre nach der Gründung beantragen. Gefördert werden Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign. Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 EUR je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, d.h. maximal 400 EUR pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung, und Fahrzeiten). Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Jahren.
Merkblatt/Richtlinien Förderung von Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (ISB-Mittelstandsprogramm)
Das BITT-Programm kann von rechtlich selbstständigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne der Empfehlung der Europäischen Kommission in der jeweiligen gültigen Fassung in Anspruch genommen werden. Das Unternehmen muss seinen Sitz in Rheinland-Pfalz haben. Förderfähig sind Technologieorientierte Beratungen durch freie Berater, Hochschullehrer und öffentlich geförderte Forschungseinrichtungen.
Dazu gehören auch QM-Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystems (QMS), sowie Begutachtungen von technologieorientierten Fördervorhaben, insbesondere bei Zuschuss-, Darlehens- und Beteiligungsprogrammen des Landes Rheinland-Pfalz und der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH. Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbanken. Die Anzahl der zuwendungsfähigen Tagewerke beläuft sich bei Beratungen/Begutachtungen auf max. 15 Tagewerke in 3 Jahren, bei Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen bei 15 Inanspruchnahmen in 3 Jahren.
Darauf werden folgende Beratungskosten erstattet:
Beratungen u. Begutachtungen 50% der in Rechnung gestellten Beträge, max. 400 Euro je Tagewerk für freie Berater; 50 % der in der Rechnung gestellten Beträge, aber max. 250 Euro/Tagwerk für Hochschullehrer sowie für Forschungs- und Beratungseinrichtungen mit Beteiligung der öffentlichen Hand; Recherchen bei Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbanken 50 % der in der Rechnung gestellten Beträge, max. werden 500 Euro /Recherche anerkannt.
Merkblatt/Richtlinien Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Beratungen zu Innovation und Technologietransfer Rheinland-Pfalz (BITT)
BITT-Flyer
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