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startothek-News vom 26.06.2013 Ab Februar 2014 dürfen Kreditinstitute gemäß der EU-Verordnung Nr. 260/2012 (Single Euro Payment Area – kurz: SEPA-Verordnung) Überweisungen und Lastschriften von Unternehmen und Vereinen nur noch als SEPA-Zahlung im SEPA-Datenformat annehmen und ausführen. Existenzgründer sollten daher sofort die neuen SEPA-Standards nutzen, denn eine nachträgliche Umstellung ist mit viel Aufwand verbunden.   IBAN ersetzt Kontonummer und Bankleitzahl Ab dem 1. Februar 2014 gilt im bargeldlosen Zahlungsverkehr national nur noch eine einzige Kennung: die IBAN (International Bank Account Number). Sie ersetzt die bisherige Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl. Die 22-stellige IBAN setzt sich zusammen aus der Länderkennung „DE“ für Read more