
Ende 2013 läuft die besonders attraktive Variante des KfW-Förderprogramms „Gründercoaching Deutschland (GCD)“ für Arbeitslose aus. Wer die attraktiven Konditionen dieses Programms nutzen möchte, kann noch bis Anfang Dezember einen Förderantrag bei der KfW stellen.
Das Förderprogramm richtet sich an Jungunternehmer, die aus einer bestehenden Arbeitslosigkeit gegründet haben und deren Gründung nicht länger als 1 Jahr zurückliegt. Sie können noch bis Jahresende einen Zuschuss von bis zu 3.600 Euro für die Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen erhalten.
Gefördert werden professionelle externe Beratungen z. B. in den Bereichen
- Businessplan-Optimierung
- Erstellung von Marktanalysen
- Entwicklung eines Vertriebskonzeptes
- Aufbau eines Controlling-Systems
Nicht förderfähig sind z. B.
- Beratungen vor der Gründung
- Beratungen in Steuer-, Versicherungs- und Rechtsfragen
- Werbematerialerstellung
- Buchführungsarbeiten
Wichtig: Um noch in den Genuss des 90-prozentigen Zuschusses zu kommen, muss der GCD-Antrag noch in diesem Jahr gestellt und bewilligt werden. Ist der Zuschuss bewilligt, hat der Jungunternehmer 1 Jahr Zeit für die Inanspruchnahme der Beratung. Weitere Informationen zum GCD finden Sie auf den Internet-Seiten der KfW oder fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne.
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