ERP Kapital für die Gründung
Bis zu 500.000€ Eigenkapital plus
- ab 0,4%effektiver Jahreszins (unabhängig von Sicherheiten- und Risikobeurteilung)
- für Existenzgründer im Haupterwerb
- leichter Zugang zum Kredit durch 100 % Haftungsfreistellung Ihrer Bank
- durch Eigenkapital-Charakter gute Grundlage für weitere Kredite
- mindestens 10 % eigene Mittel erforderlich
Mit dem ERP-Kapital für Gründung erhalten Sie bis zu 100.000 Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Diese Fördermittel können Sie einsetzen für …
… Gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründungen;
… Unternehmensübernahmen und Beteiligungen,
… Nebenerwerb, der mittelfristig auf Vollerwerb ausgerichtet ist.
Im Wesentlichen fördert die KFW:
- Investitionen
- Anschaffung von Anlagen
- Maschinen
- Computer
- Grundstücke und Gebäude
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
- Material- und Warenlager (in der Regel nur Erstausstattung)
- erste Messeteilnahme
- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn Sie eine Geschäftsführerfunktion übernehmen
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes)
- Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben
- Anschlussfinanzierung
- Anlagen für erneuerbare Energien, falls diese mehr als 50 % der Gesamtinvestition ausmachen (gefördert mit den Produkten für erneuerbare Energien)
Mit dem ERP-Kapital fördert die KFW:
- Existenzgründer (auch Freiberufler)
- Unternehmensnachfolger
- junge Unternehmen
Sie erhalten die Förderung, wenn Sie
- ein Unternehmen gründen
- ein junges Unternehmen festigen möchten (bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit)
- sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen
- ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernehmen
- ein Unternehmen im Haupterwerb führen möchten
Das Förderprodukt kommt leider nicht in Frage für:
- Unternehmen, die Sie vorläufig im Nebenerwerb führen
- große Unternehmen
- Unternehmer, die vor mehr als 3 Jahren ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben (diese fördern wir mit anderen KfW-Krediten wie dem KfW-Unternehmerkredit 037/047)
- Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte erzeugen oder in der Fischerei tätig sind
Informationen zu den aktuellen Zinssätzen teilen wir Ihnen gerne persönlich mit.
Laufzeit und Zinsbindung
- Ihr Kredit hat eine Laufzeit von 15 Jahren.
- Sie erhalten einen Festzinssatz für 10 Jahre. Danach wird Ihr Zinssatz auf Basis aktueller Konditionen neu vereinbart.
Mehr Informationen zu Laufzeiten und Zinsen entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht.
Kredithöhe und Auszahlung
- Sie erhalten bis zu 500.000 Euro Kredit pro Antragsteller.
- 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt.
Rückzahlung
- Während der tilgungsfreien Zeit von 7 Jahren zahlen Sie nur Zinsen plus Garantieentgelt. Danach tilgen Sie Ihren Kredit in vierteljährlichen Raten, zuzüglich der Zinsen auf den noch offenen Kreditbetrag.
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einerVorfälligkeitsentschädigung.
- Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.
- Sie haften persönlich für die Rückzahlung des Kredits.
Die Höhe Ihrer Raten und Ihren persönlichen Tilgungsplan rechnen wir gerne für Sie aus.
Eigenmittel
- Sie benötigen mindestens 10 % bzw. 15 % eigene Mittel.
- Sie müssen Ihr bestehendes Vermögen einsetzen (bis auf 10.000 Euro Pauschalbetrag) – eine Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist nicht möglich.
- Sie können vorhandene Eigenmittel aufstocken – in den alten Ländern von 15 % auf maximal 45 %, in den neuen Ländern und Berlin von 10 % auf maximal 50 % der förderfähigen Kosten.
Gesamtfinanzierung
Da Sie Ihr Vorhaben mit dem ERP-Kapital für Gründung nicht zu 100 % finanzieren können, benötigen Sie weitere finanzielle Mittel – zum Beispiel aus:
- eigenen Mitteln
- einem anderen Kredit
- anderen Fördermitteln oder KfW-Krediten
Wie diese Aufstockung im Detail aussehen kann, erläutern wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
Leichter Zugang zum Kredit
Sie erhalten das ERP-Kapital für Gründung mit 100 % Haftungsfreistellung. Das bedeutet, dass die KfW statt Ihrer Bank 100 % des Kreditausfallrisikos übernimmt. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmer haften Sie zu 100 % für die Rückzahlung.
Beihilferechtliche Regelungen
Mit diesem Förderprodukt erhalten Sie einen zinsverbilligten Kredit. Zinsverbilligungen gelten als Subventionen, die im EU-Sprachgebrauch als Beihilfen bezeichnet werden.
Informationen zu Beihilfen (PDF, 64 KB, NICHT BARRIEREFREI) im Detail (PDF)
Wie hoch Ihre Subvention ist, können Sie mit dem Subventionswertrechner vorab berechnen. Bitte beachten Sie: Für Subventionen gelten Höchstwerte, die Sie nicht überschreiten dürfen.
Sicherheiten
Sie müssen keine Sicherheiten stellen.
Kombination mit anderen Förderprodukten
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.
Vereinbaren Sie einen Termin der sich lohnt!