Existenzgründerförderung wurde für 2016 modifiziert

Existenzgründerförderung wurde für 2016 modifiziert

Gründungsinitiative startet ins Jahr 2016 – und dies zunächst mit einer Änderung des Förderprogramms zur Beratung von Existenzgründungen. Sie wurde im Ministerialblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 29.12.2015 veröffentlicht und gilt seit dem 1.1.2016: Während bisher der Zeitraum einer geförderten Beratung mindestens vier Stunden in Folge betragen musste, können nun einzelne Beratungsstunden kumuliert werden. Es bleibt dabei, dass die Beratung zumindest vier Stunden umfassen muss, damit sie gefördert werden kann. Die Formulierung in der Verwaltungsvorschrift zu Punkt 4.3 Absatz 2 hat nun folgende Fassung: „Ein Tagewerk umfasst mindestens
acht Beratungsstunden (inclusive Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten). Innerhalb eines Beratungsauftrags können einzelne Beratungsstunden kumuliert werden. Beratungsstunden in einem Gesamtumfang von unter vier Stunden sind nicht förderfähig.“

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Wenn Sie also mehr wissen möchten lohnt sich der Griff zum Telefon oder das ausfüllen des Kontaktformulars.

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