Existenzgründungsberatung im Freistaat Bayern
Antragsberechtigte
Voraussetzungen
Die Förderung kann in einem 5 Jahreszeitraum einmalig beantragt werden. Bevor Sie eine Beratungsförderung in Anspruch nehmen können, ist ein Gespräch mit Ihrer zuständigen IHK oder HWK obligatorisch. Dort wird die fachliche und persönliche Eignung des Existenzgründers beurteilt und falls positiv eine entsprechende Beratungsempfehlung erteilt.
Art und Höhe der Förderung
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Beratungen, die der
- Entwicklung eines Vertriebskonzeptes
- Finanzierung der Existenzgründung
- Optimierung des Gründungskonzepts
- Standortauswahl und Markterschließung
- Personalkonzeption
- Unternehmenszieldefinition
dienen. Nicht gefördert werden Beratungsmaßnahmen, die der Erstellung eines Gründungs- oderUnternehmenskonzepts dienen, Beratungen im Bereich Patent, Recht, Steuern oder Versicherungen sowie Beratungen zur Betriebsübernahme.
Dafür gibt es andere Beratungsprogramme.
Antragsverfahren
Marienstraße 2
90402 Nürnberg
Tel. (09 11) 2 35 65-0
Fax (09 11) 2 35 65-52
E-Mail: info@ifb.uni-erlangen.de
Internet: http://www.ifb-gruendung.de
Gerne können Sie auch mit uns Kontakt aufnehmen:
A&O Beratung GbR
Region Rhein-Main
Am Stadtweg 5
63927 Bürgstadt
Tel.: 0261 942 59 59 6
arens@aoberatung.de
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