Existenzgründungsberatung im Freistaat Bayern

Antragsberechtigte

sind Existenzgründer die ihren Wohn- und geplantem künftigen Firmensitz im Freistaat Bayern haben.
Ebenfalls gefördert werden Existenzgründer,  die von einem bereits angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln wollen.
Gründer, die sich mit mindestens 15% der Kapitalanteile an einem Unternehmen in Bayern beteiligen und Geschäftsführungsbefugnis besitzen werden, werden ebenfalls gefördert, wobei in diesem Falle, der Beteiligung oder  der  Übernahme sich der Wohnsitz des Antragstellers auch außerhalb des Freistaats Bayerns befinden kann.

Nicht gefördert werden Existenzgründer, die überwiegend im Bereich der Unternehmensberatung tätig sind, an denen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind oder sein sollen, sowie Gründer im Bereich der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur.

Voraussetzungen

Die Förderung kann in einem 5 Jahreszeitraum  einmalig beantragt werden. Bevor Sie eine Beratungsförderung in Anspruch nehmen können, ist ein Gespräch mit Ihrer zuständigen IHK oder HWK obligatorisch. Dort wird die fachliche und persönliche Eignung des Existenzgründers beurteilt und falls positiv eine entsprechende Beratungsempfehlung erteilt.

Art und Höhe der Förderung

Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 70 % des Tageshonorars Ihrer Beraters, welches allerding 800 € netto nicht übersteigen darf. Dabei wird von 8 Stunden Arbeitszeit pro Tag ausgegangen. Für die Beratung stehen insgesamt max. 10 Tage zur Verfügung, sodass der Existenzgründer Beratungen bis zu einem Gesamtumfang von 8.000 EUR beanspruchen kann. Von diesem Betrag werden  5.600 EUR bezuschusst.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Beratungen, die der

  • Entwicklung eines Vertriebskonzeptes
  • Finanzierung der Existenzgründung
  • Optimierung des Gründungskonzepts
  • Standortauswahl und Markterschließung
  • Personalkonzeption
  • Unternehmenszieldefinition

dienen. Nicht gefördert werden Beratungsmaßnahmen, die der  Erstellung eines Gründungs- oderUnternehmenskonzepts dienen, Beratungen im Bereich  Patent, Recht, Steuern oder Versicherungen sowie Beratungen zur Betriebsübernahme.

Dafür gibt es andere Beratungsprogramme.

Antragsverfahren

Die Förderung von Gründungen oder Unternehmensnachfolgen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft ist vor Beginn der Beratung bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) zu beantragen. Die Adressen können im Internet abgerufen werden: http://www.gruenderland.bayern. Anträge auf Förderung von Gründungen oder Unternehmensnachfolgen im Bereich der Freien Berufe sind vor Beginn der Beratung beim Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Abteilung Gründungsberatung
Marienstraße 2
90402 Nürnberg
Tel. (09 11) 2 35 65-0
Fax (09 11) 2 35 65-52
E-Mail: info@ifb.uni-erlangen.de
Internet: http://www.ifb-gruendung.de
zu stellen.

Gerne können Sie auch mit uns Kontakt aufnehmen:

A&O Beratung GbR

Region Rhein-Main
Am Stadtweg 5
63927 Bürgstadt
Tel.:  0261 942 59 59 6

arens@aoberatung.de

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