Existenzgründungsberatung im Freistaat Sachsen

Antragsberechtigte

sind natürliche Personen, die ihren mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und  die ein kleines oder  mittleres Unternehmen (KMU) im Freistaat Sachsen gründen wollen.

Nicht antragsberechtigt sind Personen, die eine Existenzgründung als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer sowie als Rechtsanwalt oder Notar tätig umsetzen wollen.

Voraussetzungen

Die Förderung kann in einem 5 Jahreszeitraum  einmalig beantragt werden. Bevor Sie eine Beratungsförderung in Anspruch nehmen können, ist ein Gespräch mit Ihrer zuständigen IHK oder HWK obligatorisch. Dort wird die fachliche und persönliche Eignung des Existenzgründers beurteilt und falls positiv eine entsprechende Beratungsempfehlung erteilt.

Art und Höhe der Förderung

Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 75 % des Tageshonorars Ihrer Beraters, welches allerding 650 € netto nicht übersteigen darf. Dabei wird von 8 Stunden Arbeitszeit pro Tag ausgegangen. Für die Beratung stehen insgesamt max. 10 Tage zur Verfügung, sodass der Existenzgründer Beratungen bis zu einem Gesamtumfang von 6.500 EUR beanspruchen kann. Von diesem Betrag werden  4.875 EUR bezuschusst.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Beratungen, die der

  • Entwicklung eines Vertriebskonzeptes
  • Finanzierung der Existenzgründung
  • Optimierung des Gründungskonzepts
  • Standortauswahl und Markterschließung
  • Personalkonzeption
  • Unternehmenszieldefinition

dienen. Nicht gefördert werden Beratungsmaßnahmen, die der  Erstellung eines Gründungs- oderUnternehmenskonzepts dienen, Beratungen im Bereich  Patent, Recht, Steuern oder Versicherungen sowie Beratungen zur Betriebsübernahme.

Dafür gibt es andere Beratungsprogramme.

Antragsverfahren

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die Förderung kann in einer Zeit von 5 Jahren einmalig beantragt werden. Bevor Sie eine Beratungsförderung in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich zunächst – je nach geplanter Ausrichtung – an die zuständige IHK oder HWK. Dort wird Ihnen bei persönlicher und fachlicher Eignung sowie positiver Beurteilung Ihres Vorhabens eine entsprechende Beratungsempfehlung erteilt.

oder mit uns:

A&O Beratung GbR
In der Florinskaul 12
56218 Mülheim-Kärlich
Tel.:  0261 942 59 59 6

arens@aoberatung.de

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