Existenzgründungsberatung im Freistaat Sachsen
Antragsberechtigte
sind natürliche Personen, die ihren mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und die ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Freistaat Sachsen gründen wollen.
Nicht antragsberechtigt sind Personen, die eine Existenzgründung als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer sowie als Rechtsanwalt oder Notar tätig umsetzen wollen.
Voraussetzungen
Die Förderung kann in einem 5 Jahreszeitraum einmalig beantragt werden. Bevor Sie eine Beratungsförderung in Anspruch nehmen können, ist ein Gespräch mit Ihrer zuständigen IHK oder HWK obligatorisch. Dort wird die fachliche und persönliche Eignung des Existenzgründers beurteilt und falls positiv eine entsprechende Beratungsempfehlung erteilt.
Art und Höhe der Förderung
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Beratungen, die der
- Entwicklung eines Vertriebskonzeptes
- Finanzierung der Existenzgründung
- Optimierung des Gründungskonzepts
- Standortauswahl und Markterschließung
- Personalkonzeption
- Unternehmenszieldefinition
dienen. Nicht gefördert werden Beratungsmaßnahmen, die der Erstellung eines Gründungs- oderUnternehmenskonzepts dienen, Beratungen im Bereich Patent, Recht, Steuern oder Versicherungen sowie Beratungen zur Betriebsübernahme.
Dafür gibt es andere Beratungsprogramme.
Antragsverfahren
oder mit uns:
A&O Beratung GbR
In der Florinskaul 12
56218 Mülheim-Kärlich
Tel.: 0261 942 59 59 6
arens@aoberatung.de
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