Förderprogramme für Existenzgründer

1. Förderprogramme für Neugründungen

Selbstständige Unternehmer bilden das Rückgrat der Wirtschaftskraft unseres Landes, deshalb werden Einstieg und Erhalt der Selbstständigkeit auf vielfache Art und Weise gefördert.

Die Förderung in der Vorgründungsphase ist abhängig vom jeweiligen Bundesland. In Rheinland-Pfalz werden Existenzgründer im Vollerwerb und auch im schrittweisen Einstieg in die selbständige Erwerbstätigkeit gefördert. Über die Beratung ist ein Bericht zu erstellen, an den inhaltlich Anforderungen geknüpft sind.


Konkrete Informationen für Rheinland-Pfalz

1. Förderprogramme für Neugründungen (in RLP)

Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses des Landes und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu den vom zugelassenen Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten in RLP belaufen sich auf 800 € je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, d.h. maximal 400 € pro Tagewerk. Bei einer Existenzgründungsberatung können bis zu 6 Tagewerke gefördert werden. Bei der Beratung zur Gründung begleitend zur Berufstätigkeit oder zum schrittweisen Einstieg in die selbständige Erwerbstätigkeit können bis zu 3 Tagewerke gefördert werden.

Merkblatt/Richtlinien Förderung von Betriebsberatungen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Rheinland-Pfalz

 


2. Förderprogramme für Unternehmensübernahmen

Sie planen ein bestehendes Unternehmen zu übergeben oder zu übernehmen?
Sie sichern Arbeitsplätze und erhalten die vorhandene Grundsubstanz?

Auch für diesen Fall gibt es Förderprogramme.

Sie haben sich gerade selbstständig gemacht und benötigen Unterstützung in der Nachgründungsphase? Um Ihnen als Existenzgründerin und Existenzgründer die Finanzierung von Coachingmaßnahmen zu erleichtern und die Erfolgsaussichten von Existenzgründungen zu erhöhen, können Sie bei der KfW einen Zuschuss für Coachingmaßnahmen beantragen.

Desweitern gibt es für Aufwendungen durch eine Unternehmensberatung ab einem Jahr nach der Gründung und mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der BRD Förderung von Unternehmensberatungen über den ESF (Europäischer Sozialfonds für Deutschland).

Bei dem ISB-Beratungsprogramm für den Mittelstand handelt es sich um einen verlorenen (nicht rückzahlbaren) Zuschuss zu förderfähigen Beratungsleistungen, die von selbständigen Beratern oder Beratungsunternehmen erbracht werden. Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten.

BITT-Beratung für Innovation und Technologietransfer ist eine gemeinsame Einrichtung der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern für die Technologie- und Innovationsberatung der rheinland-pfälzischen Wirtschaft.

Über die geförderten technologieorientierten Beratungen, Begutachtungen und Recherchen sollen kleine und mittlere Unternehmen in Rheinland-Pfalz einen Zugang zu neuesten wissenschaftlichen, technologischen und organisatorischen Erkenntnisse erhalten.

 Im Rahmen der Fachkräfte Offensive des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Bundes ein Förderprogramm Unternehmenswert Mensch frei gegeben, welches kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) zur Verfügung steht.

Im Rahmen dieses Programms können Sie:

  • die Struktur und die betrieblichen Prozesse Ihres Unternehmens optimieren
  • Krankheitsbedingte Fehlzeiten (z.B. Burnout) am Arbeitsplatz minimieren
  • E-Learning Prozesse anstoßen und integrieren
  • das Know-how in den Köpfen Ihrer Mitarbeiter für Ihr Unternehmen sichern
  • ein modernes Ideenmanagement  einführen.

 

Für eine Beratung von Unternehmen in Schwierigkeiten profitieren Sie als Unternehmen in Schwierigkeiten von der kompetenten Beratung durch einen Unternehmensberater. Diese professionelle, externe Beratung wird durch eine Aufwandsentschädigung in Form eines Zuschusses gefördert. So bleiben die Kosten für Sie überschaubar.

Die komplette Beantragung und die Umsetzung der geförderten Maßnahmen übernimmt A & O Beratung natürlich vollumfänglich für Sie. Sie brauchen sich um Formalitäten, Anträge und Termine nicht zu kümmern.

 

Vereinbaren Sie einen Termin der sich lohnt!