Förderung von Messeteilnahmen

Antragsberechtigte

sind KMU, also kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe,  die

  • seit mindestens einem Jahr am Markt bestehen, die
  • weniger als 250 Personen beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro nicht überschreiten oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

Voraussetzungen

Die Messen müssen im AUMA-Katalog ( http://www.auma-messen.de) verzeichnet sein. Die auf der Messe angebotenen Produkte und Dienstleistungen müssen durch eigene Mitarbeiter des Antragstellers präsentiert werden.
  • Unternehmen mit einer direkten oder indirekten Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Die Teilnahme an Verbraucherausstellungen ist von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Veranstaltungskosten. Der Zuschuss errechnet sich aus einem vom Veranstaltungsort abhängigen Grundbetrag und einem ermittelten Zuschlag, abhängig von der Standgröße.
Der Grundbetrag und der Zuschlag dürfen zusammen höchstens 50% der Veranstaltungskosten, maximal jedoch 5.000 EUR betragen.
Pro Jahr können maximal drei Messeteilnahmen eines Unternehmens gefördert werden.

Antragsverfahren

Anträge sind auf den vorgesehenen Formularen vor Beginn der Veranstaltung bei der
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Ressort 3
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Hotline (0 61 31) 61 72-13 33
Tel. (0 61 31) 61 72-0
Fax (0 61 31) 61 72-11 99
E-Mail: beratung@isb.rlp.de
Internet: http://www.isb.rlp.de
zu stellen.

oder direkt:

A&O Beratung GbR
Fordstr. 1
56218 Mülheim-Kärlich
Tel.:  0261 942 59 59 6

 

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