Förderprogramm für KMU unternehmenswert:Mensch
Antragsberechtigte und Fördervoraussetzungen
Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
- Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
- weniger als 250 Beschäftigte
- mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit
- mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens
Art und Höhe der Förderung
Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten bis zu 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung, Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten bis zu 50 Prozent. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst.
Die Beratung kann maximal zehn Tage dauern und maximal 1.000 Euro pro Beratungstag kosten.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Es geht darum Ihr Unternehmen fit für die Zukunft zu machen. Ist Ihre Personalpolitik bereits auf die Herausforderungen der Zukunft ausgerichtet. Oder besteht Handlungsbedarf, gibt es noch Problemfelder, auf denen Sie sich noch verbessern müssen? Wir helfen Ihnen dabei, eine moderne, zeitgemäße und zukunftsfähige Personalpolitik für Ihr Unternehmen entwickeln? Welche konkreten Lösungen genau zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passen erarbeiten wir gemeinsam, mit Ihnen, Ihren Führungskräften und Ihren Mitarbeitern. Das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch hilft Ihnen nicht nur diese Fragen zu beantworten, es stellt auch ausreichend Fördermittel zur Verfügung.
Die durch das Förderprogramm abgedeckten Beratungsmaßnahmen lassen sich in vier Handlungsfeldern untergliedern:
- Personalführung: Eine moderne Personalführung berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten und optimiert die Kommunikation innerhalb des Unternehmens. Dabei ist es wichtig, dass die Mitarbeiter angemessen in die jeweilige Entscheidungsfindung eingebunden werden. Der aktive Informationsaustausch innerhalb eines Unternehmens wird dadurch gefördert.
- Chancengleichheit & Diversity: Die Kultur und die Leistungsfähigkeit im Unternehmen wird gefördert und neue Potenziale, die aus den Chancen der Besonderheiten des eigenen Geschäftskonzepts und der eigenen Belegschaft resultieren werden gefördert. Damit steigern Sie nicht nur die Attraktivität Ihres Unternehmens, Sie steigern auch Ihre Wettbewerbsfähigkeit.
- Gesundheit und Resillienz: Damit Ihre Belegschaft und damit folgerichtig auch Ihr Betrieb in der Zukunft leistungsfähig bleibt, sind intelligente Angebote zur Förderung der physischen und psychischen Gesundheit bzw. Widerstandsfähigkeit gefragt. Unternehmer, Vorgesetzte und Beschäftigte müssen gemeinsam eine Unternehmenskultur schaffen, die Erfolg auf der Grundlage eines gesunden Arbeitsumfeldes schafft.
- Wissen & Kompetenz: Das Wissen Ihrer Mitarbeiter ist ein wichtiges unternehmerisches Gut und muss in Ihrem Unternehmen gehalten, vermehrt und weitergegeben werden. Der digitale Strukturwandel erfordert zudem neue Kompetenzen und Qualifikationen. Dafür müssen Beschäftigte gezielt weitergebildet und die Lernmotivation der Belegschaft gefördert werden. Wissensmangement und ein innerbetriebliches Ideenmanagement sind zwei Schlagworte, die Ihnen einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
In diesen Bereichen erarbeiten professionelle, eigens für dieses Förderprogramm qualifizierte und geschulte Berater mit hohem Praxisbezug gemeinsam mit der Unternehmensführung und Beschäftigten maßgeschneiderte Konzepte und Maßnahmen für eine zukunftsfähige Personalpolitik.
Antragsverfahren
1. Der Besuch einer der bundesweit verfügbaren Erstberatungsstellen.
Gemeinsam lotsen wir Ihr Unternehmen durch das Programm und stehen Ihnen als Ansprechpartner bei allen Fragen rund um unternehmensWert:Mensch zur Verfügung.
2. Prozessberatung durch
A&O Beratung GbR
Peter Arens
In der Florinskaul 12
56218 Mülheim-Kärlich
Die Beratung findet direkt in Ihrem Unternehmen statt. Dabei erarbeitet wir gemeinsam mit der Unternehmensführung, den Vorgesetzten und den Beschäftigten und ggf. der Mitarbeitervertretung passgenaue Lösungs-/ Umsetzungskonzepte.
3. Ergebnisgespräch
Sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung erörtern die Erstberatungsstelle, die Unternehmensführung und die Mitarbeitervertretung in einem dritten Schritt des Programms gemeinsam das Erreichte.
Damit die angestoßenen Veränderungen langfristig ihre Wirkung entfalten können, werden mögliche weiterführende Unterstützungsangebote
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