Gravityform Test BeratungsvertragSie sind hier: Home / Gravityform Test Beratungsvertrag BERATUNGSVERTRAGzwischen dem Auftraggeber/in Name Straße PLZ Ort AfghanistanAlbanienAlgerienAmerikanisch-SamoaAmerikanische JungferninselnAndorraAngolaAnguillaAntarktisAntigua und BarbudaArgentinienArmenienArubaAserbaidschanAustralienBahamasBahrainBangladeshBarbadosBelgienBelizeBeninBermudaBhutanBolivienBosnien und HerzegowinaBotswanaBouvetinselBrasilienBritische JungferninselnBritisches Territorium im Indischen OzeanBrunei DarussalamBulgarienBurkina FasoBurundiCaymen InselnChileChinaCookinselnCosta RicaCuraçaoCôte d'IvoireDemokratische Volksrepublik LaosDeutschlandDjiboutiDominicaDominikanische RepublikDänemarkEcuadorEl SalvadorEritreaEstlandEswatiniFalklandinselnFidschiFinnlandFrankreichFranzösisch-GuayanaFranzösisch-PolynesienFranzösische Süd- und AntarktisgebieteFutuna (Wallis und Futuna)Färöer-InselnGabunGambiaGeorgiaGhanaGibraltarGrenadaGriechenlandGroßbritannienGrönlandGuadeloupeGuamGuatemalaGuernseyGuineaGuinea-BissauGuyanaHaitiHeard und McDonaldinselnHeiliger StuhlHondurasHongkongIndienIndonesienIrakIranIrlandIslandIsle of ManIsraelItalienJamaikaJapanJemenJerseyJordanienKambodschaKamerunKanadaKap VerdeKaribische NiederlandeKasachstanKatarKeniaKirgistanKiribatiKokosinselnKolumbienKomorenKongoKongo, Demokratische Republik desKorea. Demokratische VolksrepublikKroatienKubaKuwaitLesothoLettlandLibanonLiberiaLibyenLiechtensteinLitauenLuxemburgMacauMadagaskarMalawiMalaysiaMaledivenMaliMaltaMarokkoMarshall-InselnMartiniqueMauretanienMauritiusMayotteMexikoMikronesienMoldawienMonacoMongoleiMontenegroMontserratMosambikMyanmarNamibiaNauruNepalNeukaledonienNeuseelandNicaraguaNiederlandeNigerNigeriaNiueNordmazedonienNorfolkinselNorwegenNördliche MarianenOmanOsttimorPakistanPalauPalästina, BundesstaatPanamaPapua Neu GuineaParaguayPeruPhilippinenPitcairninselnPolenPortugalPuerto RicoRuandaRumänienRussische FöderationRéunionSaint-BarthélemySaint-Pierre und MiquelonSalomonenSambiaSamoaSan MarinoSaudi-ArabienSchwedenSchweizSenegalSerbienSeychellenSierra LeoneSimbabweSingapurSint MaartenSlovenienSlowakeiSomaliaSpanienSri LankaSt. Helena, Ascension und Tristan da CunhaSt. Kitts und NevisSt. LuciaSt. MartinSt. Vincent und die GrenadinenSudanSurinamSvalbard und Jan MayenSyrien, Arabische RepublikSão Tomé und PríncipeSüdafrikaSüdgeorgien und die Südlichen SandwichinselnSüdkoreaSüdsudanTadschikistanTaiwanTansania, Vereinte RepublikThailandTogoTokelauTongaTrinidad und TobagoTschadTschechienTunesienTurkmenistanTurks- und CaicosinselnTuvaluTürkeiU.S.A.US Minor Outlying IslandsUgandaUkraineUngarnUruguayUsbekistanVanuatuVenezuelaVereinigte Arabische EmirateVietnamWeihnachtsinselWeißrusslandWestsaharaZentralafrikanische RepublikZypernÄgyptenÄquatorial GuineaÄthopienÅlandinselnÖsterreich Land und dem Auftragnehmer A&O Beratung GbR Fordstraße 1 56218 Mülheim-Kärlich Telefon: 06762-9631426 Telefax: 06762-9631429 E-mail: thelen@kompetenzzentrum-kastellaun.de§ 1 Vertragsgegenstand 1. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Aufgaben/Entscheidungen zu beraten:Erste Auswahl Existenzgründung Betriebsübergabe/Betriebsnachfolge Coaching (KfW-Gründercoaching Deutschland) Existenzsicherung (KfW-Runder Tisch) Turn-Around-Beratung UnternehmensWert:Mensch Innovationsmanagement BMWi (go-innovativ) Unternehmensberatung ISB-Mittelstandsberatung Fördermittelrecherche Fördermittel-/Finanzierungsbeschaffung2. Berater/Ansprechpartner3. Bestandteile dieses Vertrages sind: Der Auftragnehmer ist als Berater für verschiedene Förderprogramme autorisiert. Grundsätzlich sind die Beratungen von A&O Beratung Mülheim-Kärlich förderfähig. Die Beratungsleistungen sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.Weitere Bestandteile des Vertrages:§ 2 Leistungen des Auftragnehmers Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen: Erstellung eines zeitlichen Ablaufplanes, unter Berücksichtigung von terminlichen Vorgaben der Bewilligungsstelle und projektbezogenen Umständen Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse vor dem Beginn der Beratungsmaßnahme Prüfung der Möglichkeiten auf Nutzung von Fördermitteln Vorbereitung der Maßnahmen zur Beschaffung von Fördermitteln Hilfe und Begleitung bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten Beratung und Angebotserstellung von notwendigen Betriebsversicherungen Erstellung eines detaillierten Abschlussberichtes über den Inhalt und das Ergebnis der Beratung Verkaufsunterstützung Immobilie/Unternehmensverkauf Erarbeitung eines Maßnahmen- und Projektfahrplans zur Umsetzung der Beratungsergebnisse Fördermittel-/FinanzierungsbeschaffungDetaillierte Aufgabenbeschreibung und zeitlicher Ablaufplan: Bei wesentlichen Änderungen im Zeitablauf, ist der Ablaufplan entsprechend schriftlich zu modifizieren.§ 3 Vergütung und deren Fälligkeit 1. Der Auftragnehmer erhält für seine Beratungsleistungen eine Vergütung in Höhe von 800 € je Tagewerk mit mindestens 8 Arbeitsstunden zzgl. MwSt. (derzeit 19%) in gesetzlicher Höhe. 1. Der Auftragnehmer erhält für seine Beratungsleistungen eine Vergütung in Höhe von 1.100 € je Tagewerk mit mindestens 8 Arbeitsstunden zzgl. MwSt. (derzeit 19%) in gesetzlicher Höhe. Wenn ein abweichender Tagessatz vereinbart wurde, bitte Textbaustein kopieren und Betrag eintragen.Wenn eine abweichende Anzahl an Tagewerken vereinbart wurde, bitte Textbaustein kopieren und Anzahl Tagewerke korrigieren. Für die Erledigung der vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Leistungen werden vom Auftragnehmer insgesamt 6 Tagewerke veranschlagt. Wenn eine abweichende Anzahl an Tagewerken vereinbart wurde, bitte Textbaustein kopieren und Anzahl Tagewerke korrigieren.Das Honorar in € beträgt somit:Für die oben beschriebenen Leistungen wurde folgendes Pauschalhonorar in € vereinbart :Weitere Vereinbarungen Für die Beschaffung von Fördermitteln und Finanzierungen erhält der Auftragnehmer zusätzlich zu seinem Beratungshonorar eine einmalige Erfolgsprovision in Höhe von 3 Prozent der Fördermittel bzw. der Finanzierungssumme. Für den Verkauf einer Geschäftsimmobilie und/oder die erfolgreiche Beschaffung mit vertraglicher Umsetzung einer Betriebsnachfolge erhält der Auftragnehmer eine einmalige Erfolgsprovision in Höhe von 3 Prozent der Verkaufssumme. Mit dem Honorar sind Aufwendungen für Reisekosten von insgesamt 100 km Entfernung der einfachen Fahrstrecke abgegolten. Darüber hinaus entstandene Aufwendungen werden für PKW-Nutzung mit 0,40 € netto je gefahrenen Kilometer, bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln mit dem tatsächlichen Aufwand, zu Lasten des Auftraggebers abgerechnet.2. Der Auftraggeber zahlt das vereinbarte Beratungshonorar an den Auftragnehmer in folgenden Raten: 25% bei Auftragserteilung 25 % bei Erledigung von 50% der Aufgaben 25 % bei Erledigung von 75% der Aufgaben 25 % bei Aushändigung des Beratungsberichtes 50% bei Auftragserteilung 50 % bei Aushändigung des Beratungsberichtes Erfolgsprovisionen werden einmalig, in einer Summe fällig, nach schriftlicher Zusage der Finanzmittel bzw. notarieller Kaufvereinbarung.3. Umsatzsteuer Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, sofern es sich um umsatzsteuerpflichtige Umsätze handelt. § 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung 1. Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich. 2. Der Auftragnehmer steht dem Auftraggeber nach terminlicher Vereinbarung in seinen Geschäftsräumen zur Verfügung. 3. Je nach Aufgabenstellung und Erfordernis stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit. Dieser weist folgende Ausstattungsmerkmale auf:§ 5 Berichterstattung 1. Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen. 2. In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten.§ 6 Aufwendungsersatz Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen (Bsp. Gebühren für amtliche Auskünfte etc.). Der Ersatz bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.§ 7 Wettbewerbsverbot Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.§ 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers 1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. 2. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.§ 9 Schweigepflicht, Datenschutz 1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichwohl ob es dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dessen Schweigepflicht entbindet. 2. Der Auftragnehmer ist dazu befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen seiner Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat der Auftragnehmer deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.§ 10 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung des Auftraggebers, nach Beendigung des Vertrages auf Wunsch dessen zurückzugeben.§ 11 Sonstige Ansprüche 1. Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt. 2. Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.§ 12 Schlussbestimmungen 1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. 4. Gerichtsstand ist 56218 Mülheim-Kärlich.Mülheim-Kärlich, denA&O Beratung GbR Fanz-Josef ThelenAuftragnehmer Hier Firmendaten eintragen.