Gründercoaching Deutschland

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die ihre Selbstständigkeit im Bereich der gewerblichen Wirtschaft ansiedeln und Freiberufler, die ihr Unternehmen in den letzten 2 Jahren gegründet oder übernommen haben.
Achtung: Nicht gefördert werden
  • Unternehmens- oder Wirtschaftsberatungen,
  • Gründer im Bereich der landwirtschaftlichen Primärerzeugung,
  • Fischerei und Aquakultur,
  • Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mehrheitlich beteiligt sind.
  • Nicht gefördert werden auch Beratungen, die überwiegend
  • Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben,
  • Vertragsangelegenheiten,
  • gutachterliche Stellungnahmen,
  • Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten
  • EDV-Schulungsmaßnahmen.

 

Voraussetzungen

Die Existenzgründer müssen KMU sein.

Die Gründung bzw. die Übernahme muss bereits erfolgt sein und darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Der Existenzgründer muss über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügen.
Das Coaching muss als Einzelberatung vom Berater durchgeführt werden, wobei der Existenzgründer  und mindestens zur Hälfte der Beratungszeit anwesend sein (Face to Face Beratung).
Die Förderung setzt eine Coachingempfehlung des Regionalpartners (IHK oder Handwerkskammer)und eine Zusage der KfW voraus. Vorher darf mit der Beratung nicht begonnen werden.
Der Berater muss von der KfW autorisiert und speziell für das Gründercoaching Deutschland zugelassen sein.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt

  • in den neuen Bundesländern 80% (ohne Berlin und ohne Region Leipzig,
  • in den alten Bundesländern 50%,
  • Region Lüneburg 60%
des Beraterhonorars. Bei der Förderung wird ein Beraterhonorar von maximal 100 EUR pro Stunde und maximal 8 Stunden pro Tag berücksichtigt. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 4.000 EUR nicht überschreiten.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Grundsätzlich werden Beratungsmaßnahmen gefördert, die wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Fragen zum Ihnalt haben und die die Wettbewerbsfähigkeit der  Existenzgründer steigern.

Zusätzlich werden aber auch Coachingmaßnahmen gefördert, für.

  • Unternehmerinnen,
  • Migranten
  • und Existenzgründer

zu Fragen familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Antragsverfahren

Der Antrag ist vor Abschluss eines Coachingvertrages über den Regionalpartner an die KfW zu richten.
Die Antragstellung in der Antragsplattform muss bis spätestens 15. Dezember 2015 erfolgen.
Informationen erteilt auch die
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de

oder mit uns:

A&O Beratung GbR
Fordstr. 1
56218 Mülheim-Kärlich
Tel.:  0261 942 59 59 6

 

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