Gründerwettbewerb IKT – innovativ. Gemeinsam mit dem ans Ziel.
Das Bundesministerium für Wirtschaft, BMWi fördert zwei mal im Jahr innovativen Geschäftsideen von junge Unternehmen und Existenzgründern mit bis zu 30.000€. Dazu werden erfolgsversprechende Konzepte im Wettbewerb untersucht und die Gewinner mit den jeweiligen Geldpreisen ausgezeichnet.
Damit auch die Region Koblenz, Mainz, Eifel Hunsrück mit entsprechenden innovativen, erfolgsversprechenden Konzepten vertreten ist, bietet A & O Beratung interessierten Gründern ein kostenloses Coaching an. In einer ad hoc Analyse bewerten unsere Experten Ihren Ansatz und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie am IKT-Gründerwettbewerb teilnehmen können und welche möglichen Fördermittel Sie darüber hinaus erwarten können.
Das BMWi fördert mit dem „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ junge, innovative Existenzgründer in den Bereichen der Informations- und Kommunikationstechnologien, kurz genannt IKT. Ausgewiesenes Ziel dieser als Gründerwettbewerb ausgelegten Förderung soll es sein, Existenzgründer und Jungunternehmer bei der Realisierung innovativer IKT-Projekte zu unterstützen und damit ein Wettbewerbspotential zu sichern, dass die deutsche IKT-Industrie insgesamt stärkt und ausbaut.
Dieser Wettbewerb ist offen für alle innovativen Businesskonzepte, die auf IKT-basierten Produkten oder Dienstleistungen basieren. Dabei bilden nicht nur Geschäftsideen in Energiewirtschaft, Automobilindustrie oder etwa in rein mittelständisch geprägte Branchen wie dem Anlagen- und Maschinenbau, der Logistik oder dem Gesundheitswesen vielversprechende Anwendungsbereiche. Augenmerk soll auch auf Kultur- und/oder Kreativwirtschaft gelegt werden.
Im Rahmen von 1/2jährlich stattfindenden Ideenwettbewerben werden eine Reihe hoch dotierter Geldpreise vergeben. Darüber hinaus werden die ausgewählten Konzepte mit Qualifizierungshilfen und Experten-Coachings unterstützt.
Teilnahmevoraussetzung ist lediglich das Einreichen einer Ideenskizze im Umfang von 10 bis maximal 15 Seiten. Und genau dabei möchte A & O Beratung Sie unterstützen.
- Gemeinsam entwickeln wir eine SWOT-Analyse für Ihr Projekt
- Wir betrachten das Marktumfeld und erarbeiten gemeinsam eine Einschätzung der Machbarkeit Ihrer Geschäftsidee
- Wir überprüfen die technische Machbarkeit Ihrer Innovation und beleuchten den Aufwand, den Sie betreiben müssen um eine Serienreife bzw. Vermarktung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen zu gewährleisten
- Wir überprüfen bereits jetzt schon, welche Fördermittel zusätzlich zu denHilfen aus dem Gründerwettbewerb beantragt werden können
Vom BMWi erhalten die Teilnehmer des Gründerwettbewerbs eine schriftliche Einschätzung des Geschäftskonzeptes mit einer Einschätzung der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT).
Wir, das A & O Beratung, stehen für ein erstes Beratungsgespräch gerne und kostenlos zur Verfügung. Dabei beleuchten wir gemeinsam, wie Ihre Geschäftsidee realisiert werden kann, mit welchem Zeithorizont Sie realistischer Weise rechnen sollten und wie wir gemeinsam Ihr Projekt, mit möglichst wenig Eigenaufwand, realisieren können.
Termine.
Es finden jährlich zwei Wettbewerbsrunden statt. Die Termine zur Abgabe Ihres Konzeptes sind der 31.05. und der 30.11.
Was müssen Sie einreichen?
Zunächst einmal der Hinweis: Wir sind während der gesamten Bewerbungsphase an Ihrer Seite und unterstützen Sie umfänglich. Ein vollständiger Businessplan ist nicht erforderlich, zunächst genügt eine Ideenskizze mit der die Teilnehmer auf ihre fachlichen und kaufmännischen und persönlichen Kompetenzen eingehen sollten und bereits an dieser Stelle die Marktfähigkeit Ihres Konzeptes bzw. die Vernetzung mit potentiellen Kunden und Partnern aufführen.
Folgende Aspekte sollte Ihre Ideenskizze betrachten:
Soweit es zum besseren Verständnis einer Gründungsidee beiträgt und soweit bereits vorhanden, darf optional eine Multimediapräsentation (MPEG 2 oder MPEG 4, max. Laufzeit 60 s) beigefügt werden, in der das Produkt, die Dienstleistung und ggf. das Team vorgestellt werden. Obwohl sich daraus nicht zwangsläufig ein Wettbewerbsvorteil ergibt, empfehlen wir jedoch entsprechendes Material beizufügen.
Welches Konzept Sie auch vorstellen: Wichtig ist, dass Sie einen persönlichen Bezug zu Ihrem Produkt oder zu Ihrer Dienstleistung haben. Denn es ist Ihr Unternehmen. Sie müssen voll und ganz dahinter stehen.
Die Jury
Das BMWi entscheidet mit Unterstützung einer unabhängigen Jury von Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft über die Vergabe der Preise. Die Juroren werden auf www.gruenderwettbewerb.de bekanntgegeben.
Bewertungskriterien
Folgende Kriterien werden für die Auswahl der besten Geschäftskonzepte zugrunde gelegt:
Datenverarbeitung
Die VDI/VDE-IT speichert die Teilnehmerdaten in einer Datenbank und verarbeitet sie mit automatischen Verfahren. Teilnehmerdaten, Ideenskizzen und Multimediapräsentationen werden ausschließlich dem BMWI, den Juroren und den Sponsoren der jeweiligen Sonderpreise zur Verfügung gestellt.
Datenschutz
Die VDI/VDE-IT, die Juroren der halbjährlichen Wettbewerbsrunden, die Juroren des Preises IKT-Gründung des Jahres und die Sponsoren der Sonderpreise sowie das BMWi verpflichten sich, die ihnen zur Verfügung gestellten Teilnehmerdaten und Wettbewerbsbeiträge vertraulich zu behandeln und ausschließlich für ihre Aufgaben bei der Durchführung des Wettbewerbs zu nutzen.
Abgestimmte Bekanntgabe der Preisträger
Die Preisträger der halbjährlichen Wettbewerbrunden und des Preises IKT-Gründung des Jahres werden öffentlich bekannt gegeben. Die Veröffentlichungen zu den Inhalten der prämierten Beiträge erfolgen im Einvernehmen mit den Teilnehmern.
Die Teilnehmer des IKT-Gründerwettbewerbs verpflichten sich, an einer Wirkungsanalyse (Befragung durch die VDI/VDE-IT) teilzunehmen. Durch diese Analysen sollen Aussagen über Erfolg und Misserfolg der geförderten Unternehmensgründungen und des Wettbewerbs gewonnen werden.
Natürlich werden auch die in der Wirkungsanalyse erhobenen Informationen und Daten ausschließlich von der VDI/VDE-IT für verwendet und keinesfalls an Dritte weitergegeben. Die Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen auf Basis der bereitgestellten Informationen erfolgt in anonymisierter Form.