Gründungszuschuss aus ALG I

Gründungszuschuss aus ALG I

Rund 27.000 Gründer und Gründerinnen machten sich im Jahre 2013 selbstständig und haben einen Gründungszuschuss der Arbeitsagentur in Anspruch genommen.Gegenüber dem Vorjahr ist das leider ein Rückgang um ca. 20%.

Was ist zu beachten bei der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit?
Der Gründungszuschuss soll den Start der Existenzgründung bzw. den Schritt in die  Selbstständigkeit erleichtern und in der Anfangszeit die den neugegründeten Unternehmens verbessern. Arbeitslosengeld und Gründungszuschuss sind steuerfrei und nicht rückzahlbar. Wenn es zur Zusage durch die Arbeitsagentur kommt, fällt die Zahlung des ALG I weg. Die Arbeitsagentur unternimmt auch keine weiteren Vermittlungsversuche. Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit gelten Sie nicht mehr als arbeitssuchend, auch wenn Sie entsprechend Unterstützung erhalten.

In welcher Höhe gibt es den Gründungszuschuss und wer hat Anspruch darauf?

Die Höhe des Gründungszuschusses richtet sich nach dem Arbeitslosengeld-Anspruch I (ALG I) und teilt sich in zwei Stufen auf:

Stufe 1: Sie erhalten einen Gründungszuschuss für zunächst 6 Monaten  der in der Höhe Ihren Bezügen aus ALG I entspricht, plus  300 Euro für Ihre Kranken- und Sozialversicherung. Bitte beachten Sie, dass sobald Sie Ihre Existenzgründung umsetzen und in die Selbstständigkeit starten, die Arbeitsagentur keine Beiträge mehr  zur Sozialversicherung und Rentenversicherung zahlt.  Nach wie vor besteht auf den Gründungszuschuss kein Rechtsanspruch mehr.

Bitte denken Sie auch daran, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, das geht nur innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des ersten Gründungszuschusses. Sprechen Sie das mit Ihrem File-Manager bei der Arbeitsagentur ab.

Stufe 2: Nach dem Erhalt der sechsmonatigen Grundförderung kann eine Verlängerung des Sozialversicherungsbetrages (300 Euro) für weitere 9 Monate beantragt werden. Danach muss der Existenzgründer den Schrtitt in die Selbstständigkeit aus eigenen Mitteln bestreiten.  Sollte das nicht der Fall sein, kann ergänzend Arbeitslosengeld Il beantragt werden. 


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie müssen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld-I haben und zum Zeitpunkt der Gründung mindesten 1 Tag arbeitslos gemeldet sein und noch über 150 Tage Restanspruch auf ALG I haben. Bitte beachten Sie auch, dass der Antrag auf Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur vor der Gründung gestellt werden muss.

Weiterhin muss die Existenzgründung auf eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit ausgerichtet sein. Das bedeutet, dass Ihre selbstständige Tätigkeit mehr als 15 Stunden wöchentlich beträgt.

Das Wichtigste überhaupt: Businessplan und fachkundige Stellungnahme

Die Arbeitsagenturen fördernExistenzgründen nur dann, wenn Sie  „förderungswürdig“ sind und auch Ausblick auf langfristigen Erfolg haben. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine entsprechende Anlaufphase benötigt wird. Sie müssen dazu einen Businessplan vorlegen, der diese Aspekte klar darstellt und beschreibt wie Sie Ihr Geschäft realisieren möchten. Die Planungsrechnung im Businessplan muss für 24 Monate dargestellt werden. Ob das Gründungsvorhaben und die Zukunftsaussichten realistisch sind, können und wollen die Arbeitsagenturen nicht ohne eine fachkundige Stelle alleine beurteilen.

Für die fachkundige Stellungnahme kommen theoretisch  viele Anbieter  in Frage: Starterzentren, Kammern, Unternehmens- und Steuerberater. Es muss vorher genau überlegt werden, wie groß der Bedarf eines kritischen Auges aus der Praxis ist, und was für den erfolgreichen Start benötigt wird.

Sprechen Sie mit uns – die erste Beratung ist kostenlos

Welchen Weg auch immer Sie beschreiten möchten, wichtig ist, was am Ende realisiert werden kann. Und hier haben wir, das Komptenzzentrum-Mülheim-Kärlich, eine beachtliche Erfolgsquote als Berater für Existenzgründer, die Schritt in die Selbstständigkeit gewagt haben. Suchen Sie das Gespräch mit, es kostet nur Ihre Zeit, denn bei uns ist das erste Gespräch kostenlos.

Fördermöglichkeiten suchen

Zusätzlich zum Gründungszuschuss gibt es für Existenzgründer und Selbstständige eine Reihe weiter Fördermöglichkeiten, die wir Ihnen gerne aufzeigen. Klicken Sie auf den nachfolgenden Button, und starten Sie Ihre Selbstständigkeit schon bald.

 

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