Wurden im Jahr 2010 noch 146.500 Existenzgründungen durch den Gründungszuschuss gefördert, so waren es in 2014 nur noch 31.500. Dies geht aus einer aktuellen Unterrichtung der Bundesregierung hervor (Drucksache 18/4662).
Weitere Ergebnisse der Unterrichtung, die auf einer Evaluation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) basiert, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
• Die im Rahmen des Gründungszuschusses getätigten Ausgaben reduzierten sich von rund 1,86 Mrd. Euro (2010) auf rund 315 Mio. Euro (2014).
• In 2012 ging das Fördervolumen um 85 % zurück. Dieser starke Schnitt lag insbesondere daran, dass der Gründungszuschuss ab diesem Jahr nur noch eine Ermessensleistung war. Die
Entscheider in den Arbeitsagenturen waren angehalten, die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorrangig zu behandeln.
• Die Strukturmerkmale der geförderten Personen haben sich geändert. So wurden nach der Reform des Gründungszuschusses Ende 2011 mehr Ältere, mehr Frauen und mehr Gründungen in den neuen Bundesländern gefördert. Auch höher Qualifizierte sind häufiger unter den Geförderten.
Seit 2013 steigen die Förderzahlen auf niedrigem Niveau wieder leicht an. Die vollständige Unterrichtung der Bundesregierung finden Sie auf den Internetseiten des Bundestages. Die Evaluation des Gründungszuschusses finden Sie auf den Internetseiten des IAB.
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