IHK-Pflicht auch für Kleinunternehmen

IHK-Pflicht auch für Kleinunternehmen

Kleinunternehmen, die zur Gewerbesteuer veranlagt werden, sind Pflichtmitglieder einer Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie sind daher auch verpflichtet, IHK-Beiträge zu zahlen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover hervor (Az.: 11 A 2436/11).

Der IHK-Beitrag setzt sich üblicherweise aus einem Grundbeitrag und einer Umlage zusammen. Die genaue Beitragshöhe wird  bestimmt durch die aktuelle Wirtschaftssatzung der jeweils zuständigen Kammer. Deshalb ist der IHK-Beitrag regional unterschiedlich hoch.

Bei der Auswahl der richtigen Rechtsform für Ihr neues Unternehmen sind wir Ihnen natürlich gerne behilflich. Das gilt auch für die Anmeldung bei der örtlichen IHK.

 

Vereinbaren Sie einen Termin der sich lohnt!

 

 
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