KFW baut Förderung aus
Die KfW baut zum 1. Dezember die Förderung von Unternehmen aus. Neugründungen und etablierte Firmen sollen noch besser unterstützt werden. Dazu wird die Finanzierung von Unternehmensfestigungen weiter ausgebaut und die Finanzierung von Nachfolgeregelungen verbessert. Einzelne Programme werden angepasst und mit dem KfW-Unternehmerkredit Plus eine neue Finanzierungsmöglichkeit eingeführt.
ERP-Gründerkredit – Universell
Mit dem ERP-Gründerkredit – Universell können Existenzgründer, junge Unternehmen und Freiberufler Investitionen und Betriebsmittel finanzieren. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten besonders günstige Konditionen. Die Frist, in der Unternehmer nach dem Schritt in die Selbstständigkeit den Kredit in Anspruch nehmen können, wird zum 1. Dezember von drei auf fünf Jahre verlängert. Dadurch wird der Kreis der förderfähigen Firmen erheblich erweitert. Hinzu kommt: Natürliche Personen, die Betriebe übernehmen und tätige Beteiligungen eingehen, können gefördert werden, auch wenn sie bereits vor mehr als fünf Jahren eine selbstständige Existenz gegründet haben. Aufstockungen von tätigen Beteiligungen sind ebenfalls förderfähig.
Außerdem stockt die KfW den Kredithöchstbetrag auf: von 10 Millionen Euro auf 25 Millionen Euro zur Finanzierung größerer Unternehmensnachfolgen und Investitionen. Das Programm wird darüber hinaus für Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Millionen Euro (vorher 50 Millionen Euro) geöffnet. Für Investitionsfinanzierungen ist eine 50-prozentige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts möglich, sofern das Unternehmen über eine Historie mit aussagekräftigen Jahresabschlussunterlagen von mindestens zwei Geschäftsjahren verfügt.
Neu ist in diesem Programm der beihilfefreie Zinssatz oberhalb des EU-Referenz-Zinssatzes. So sollen auch Unternehmen mit engen beihilferechtlichen Spielräumen Förderkredite ungekürzt in Anspruch nehmen können.
Der ERP-Gründerkredit – Universell, bisher mit der Programmnummer 068, erhält folgende neue Nummern:
für KMU: 074 bzw. 076 (mit Haftungsfreistellung),
für Unternehmen außerhalb des KMU-Fensters: 073 bzw. 075 (mit Haftungsfreistellung).
KfW-Unternehmerkredit Plus (Neu)
Der neue KfW-Unternehmerkredit Plus ermöglicht innovativen Mittelständlern und Freiberuflern, die sich bereits am Markt etabliert haben, die besonders zinsgünstige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Programmstart ist der 1. Dezember. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Unternehmen mindestens ein Kriterium aus einem Katalog mit Innovationsmerkmalen erfüllen. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Höhe von mindestens 20 Prozent des beantragten Kreditvolumens, der Gewinn eines Innovationspreises oder die Erteilung eines Patentes.
Der Förderkredit wird zu kundenindividuellen Zinssätzen ausgegeben. KMU erhalten besonders günstige Konditionen. Der Kreditmindestbetrag liegt bei 25.000 Euro, maximal werden 3 Millionen Euro für KMU und bis zu 7,5 Millionen Euro außerhalb des KMU-Fensters bewilligt. Bei Investitionsfinanzierungen beträgt die Laufzeit max. 7 Jahre, bei 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (optional), bei Betriebsmittelfinanzierungen max. 5 Jahre, bei 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (optional). Das durchleitende Kreditinstitut erhält eine 50-prozentige Haftungsfreistellung.
Die Programmnummern des KfW-Unternehmerkredits Plus lauten:
für größere mittelständische KMU: 044,
für KMU: 046.
KfW-Unternehmerkredit
Der KfW-Unternehmerkredit unterstützt etablierte mittelständische Unternehmen und Freiberufler bei langfristigen Investitionen und der Finanzierung von Betriebsmitteln. Gefördert werden ab 1. Dezember allerdings nur noch mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind. Nach alter Regelung sind es drei Jahre. Natürliche Personen werden nur noch gefördert, wenn sie Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten.
Die Programmnummern lauten:
047 für Finanzierungen im KMU-Fenster,
037 für Finanzierungen außerhalb des KMU-Fensters.
ERP-Regionalförderprogramm
Mit dem ERP-Regionalförderprogramm möchte die KfW Investitionsanreize in strukturschwachen Regionen setzen. Zielgruppen sind Freiberufler, Gründer und Geschäftsnachfolger kleiner und mittlerer Unternehmen. Auch diesen Kredit können ab 1. Dezember nur noch mittelständische Unternehmen und Freiberufler in Anspruch nehmen, die seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind. Natürliche Personen werden gefördert, wenn sie Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten.
Die Programmnummern lauten:
062 für Finanzierungen von KMU
072 für Finanzierungen von KU (kleine Unternehmen)
Fristen und Informationen
Für die drei überarbeiteten Programme gilt: Kreditanträge, die bei der KfW bis 30.11.14 eingehen, werden auf Basis der alten Programmbedingungen bearbeitet. Ab 1.12.14 bilden die neuen Produktbedingungen die Grundlage für die Entscheidung.