KfW Runder Tisch | Förderprogramm für Unternehmen in Schwierigkeiten
Die Beratung im Rahmen dieses Förderprogramms hat zum Ziel, Schwachstellen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Geschäftssitz im gesamten Bundesgebiet aufzudecken, Maßnahmenvorschläge zur Überwindung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu entwickeln und eine Fortführungsprognose abzugeben.
Ausgeschlossen von einer Förderung sind Unternehmen, die einen Insolvenzantrag gestellt haben oder bei denen die Verpflichtung zu einem solchen Schritt besteht. Ebenso Unternehmen, die nicht als juristische Personen betrieben werden, wenn deren Inhaber eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder hierzu verpflichtet ist.
Anträge auf den Runden Tisch können bis zum Gesamtumfang von 10 Tagewerken je Unternehmen gestellt werden.
Die Berater erhalten im Rahmen des Förderprogramms Runder Tisch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von netto 160 Euro pro Tagewerk à 8 Stunden für maximal 10 Tagewerke. Damit sind auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kopien, Telefon und Fax etc. abgegolten. Diese Kosten werden von der KfW und gegebenenfalls weiteren Finanzierungspartnern in den Bundesländern übernommen.
Maximale Bemessungsgrundlage: 3.000 €. Fördersatz: 90% bundesweit.
Merkblatt/Richtlinien Merkblatt KfW-Beratungsförderung von Unternehmen in Schwierigkeiten
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