Koalitionsvertrag verspricht wieder bessere Zeiten für Existenzgründer und Selbstständige

Koalitionsvertrag verspricht wieder bessere Zeiten für Existenzgründer und Selbstständige

Jetzt liegt er auf dem Tisch. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und der SPD.  Glücklicherweise versprechen die Koalitionspartner nun deutliche Verbesserungen für Existenzgründer und Selbstständige, vor allem im Bereich der Förderung für Selbstständige und Existenzgründer.

Bereits unter Punkt 1 des Vertrages mit dem Titel „Wachstum, Innovation und Wohlstand“ nehmen die Koalitionsparteien Stellung zum Thema Existenzgründung: „Unser Land braucht eine ‘Neue Gründerzeit’. Wir wollen Unternehmertum und Gründergeist stärken und zu mehr gesellschaftlicher Anerkennung verhelfen. Wir werden die Rahmenbedingungen für Innovationen und Investitionen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen verbessern.”

Existenzgründer aus dem Großraum Koblenz, Mainz, Hunsrück und Eifel interessiert natürlich, was im Detail vereinbart wurde. Hier das Wichtigste für Sie zusammengefasst:

Gründungszuschuss

„Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit soll das Instrument des Existenzgründerzuschusses fortgeführt werden.“ Ob Gründern – wie zuvor bereits in den Medien berichtet wurde – auch ein Rechtsanspruch zugesprochen werden soll, ließen die Parteien offen.

Gründungszeit

Angelehnt an das Modell der Familienpflegezeit ist ein neues Förderinstrument namens „Gründungszeit“ geplant. Die Gründungszeit ist für Arbeitnehmer gedacht, die aus einer Beschäftigung heraus gründen wollen.

Gründercoaching für Arbeitslose soll wieder eingeführt werden

Überraschendes findet sich zum Thema Gründercoaching. So soll das Gründercoaching für Arbeitslose offenbar wieder eingeführt: “Die Existenzgründer von heute sind der Mittelstand von morgen. Deshalb wollen wir Existenzgründungen fördern. Wir wollen eine zielgerichtete Förderung des bewährten Gründercoachings, insbesondere für Gründungen aus Arbeitslosigkeit.”

Gründung von Genossenschaften

„Wir werden die Gründung von Genossenschaften wie andere Existenzgründungen fördern. Dazu werden wir geeignete Förderinstrumente entwickeln und bestehende anpassen. Wir werden Genossenschaften die Möglichkeit der Finanzierung von Investitionen durch Mitgliederdarlehen wieder eröffnen.“

Unternehmensgründungen im IT-Bereich/Startups

Auch Startups sollen nicht zu kurz kommen: „Wir werden Unternehmensgründungen im IT-Bereich erleichtern und ein innovatives Netzwerk für Startups durch die Wirtschaft anstoßen…“, “…welches die besten Rahmenbedingungen für junge Unternehmen bereitstellen kann“, „…und dessen Internationalisierung unterstützen.“

IT-Fachkräfte

Um mit Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen die Zahl der IT-Fachkräfte in Deutschland zu erhöhen, werden die Kammern aufgefordert, „faire Standardverträge für Gründer zu entwickeln.“

Bürokratieabbau

„Wir wollen das Gründen von Unternehmen leichter machen: Durch eine Vereinfachung der Prozesse (One-Stop-Agency) soll eine schnellere Unternehmensgründung möglich sein.“ Explizit ist die Rede davon, Antragsverfahren zu entbürokratisieren.

Im Vertragsentwurf war von einer Gründung innerhalb von 72 Stunden die Rede. Diese Zeitvorgabe taucht in der finalen Version des Vertrages nunmehr nicht mehr auf.

Wagniskapital (Venture Capital)

Geplant ist u. a. auch ein neues Venture-Capital-Gesetz: „Wir werden Deutschland als Investitionsstandort für Wagniskapital international attraktiv machen und dafür ein eigenständiges Regelwerk (Venture-Capital-Gesetz) abhängig von den Finanzierungsmöglichkeiten erlassen, das u. a. die Tätigkeit von Wagniskapitalgebern verbessert. Außerdem wollen wir es attraktiver machen, in junge Unternehmen und junge Wachstumsunternehmen zu investieren.“

Markt 2.0

„Um Börsengänge für junge, innovative und wachstumsstarke Unternehmen wieder zu beleben, werden wir die Einführung eines neuen Börsensegments „Markt 2.0“ prüfen.“

Minijobs bleiben erhalten

Nach dem Willen von CDU/CSU und SPD sollen die Minijobs weiterhin erhalten bleiben. Für Gründer und Selbstständige sicherlich eine erfreuliche Nachricht.
Keine Verbesserungen gibt es hingegen im Bereich Mindestbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie im Bereich Arbeitslosenversicherung für Selbstständige.

Den Koalitionsvertrag finden Sie u. a. im Internetangebot der CDU

 

Und natürlich wie immer, hier der Button für weitere Informationen.

Vereinbaren Sie einen Termin der sich lohnt!

 

 
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