Derzeit verfolgen wir die Koalitionsgespräche mit Spannung uns Interesse. So berichten gut informierte Kreise, dass CDU/CSU und SPD planen, die zum Jahresende auslaufende Existenzgründerförderung der Bundesagentur für Arbeit nicht nur wieder einzuführen, sondern sie sogar noch auszuweiten. Gerüchten zufolge sollen gründungswillige Arbeitslose dann auch wieder einen Pflichtanspruch auf den Gründungszuschuss haben. Das wäre ein großer Schritt in die richtige Richtung.
Wie der Startothek-Newsletter berichtet, ist die Zahl der Firmengründungen in Deutschland insgesamt stark rückläufig. Das konnten wir auch für die Region Koblenz, Mainz, Hunrück, Eifel feststellen. Auch hier wurde der Schritt in die Selbstständigkeit von deutlich weniger Gründungswilligen gewagt. Von etwa 670.000 Existenzgründern im Jahre 2002 blieben bis zum Jahr 2012 nur noch 315.000 übrig. Diese Entwicklung betrachten wir mit großer Sorge. Gut, dass führende Wirtschaftspolitiker das genauso sehen und im Rahmen der schwarz-roten Koalitionsverhandlungen in der Arbeitsgruppe Wirtschaft auch das Thema Gründungszuschuss auf die Agenda genommen haben.
Die Rheinischen Post berichtet, dass laut einem vorliegenden Arbeitspapier die Arbeitsgruppe den Existenzgründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit wieder als gesetzliche Pflichtleistung einführen möchte und gleichzeitig die seit Herbst 2011 geltende Ermessensentscheidung der Arbeitsagenturen zurücknehmen will.
„Die Existenzgründer und Selbstständige von heute sind der Mittelstand von morgen“, heißt es aus Kreisen der Wirtschaftspolitik. Deshalb sollen nach dem Willen der Arbeitsgruppe die Existenzgründungen wieder besser gefördert werden.Das Ergebnis der Koalitionsgespräche – und damit auch die Entscheidung einer etwaigen Wiedereinführung des Gründungszuschusses – bleibt abzuwarten. Wir sind schon gespannt!
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