Sonderförderung für Existenzgründer in Brandenburg

Sonderförderung für Existenzgründer in Brandenburg

Vorbildlich: Das Land Brandenburg unterstützt Existenzgründer mit 725 Euro monatlich

Im Bundesland Brandenburg gibt es seit dem 5. November eine neue Förderung für Existenzgründer. Diese wird vom Land und aus dem Europäischen Sozialfonds  (ESF) zur Verfügung gestellt. Ein Zuschuss zur Selbstständigkeit von 725 Euro monatlich ist für ein Jahr möglich. Die Förderzeit verkürzt sich je nach Zeitpunkt der Antragstellung. Letztmalig wird das Geld im März 2015 gezahlt. Wer sich also im Oktober 2014 anmeldet, wird noch maximal ein halbes Jahr unterstützt. Wichtig: Der Antrag  kann nur bis zu 30 Tage nach der Gewerbeanmeldung eingereicht werden.

Ob Einzelhändler oder Zeitarbeitsfirma, Designerin oder Mietkoch, jeder Brandenburger kann sich bewerben. Einzige Bedingung: Es handelt sich um die Neugründung eines Unternehmens. Die Förderung soll die soziale Absicherung der Existenzgründer in der Übergangsphase zur Selbstständigkeit gewährleisten. Wichtig ist auch, dass nur wer eine Kranken- und Pflegeversicherung nachweist, diese Unterstützung erwarten kann. Anträge können bei der LASA Brandenburg GmbH gestellt werden. Eine Beratung vor der Antragstellung ist verpflichtend. Ansprechpartnerin dafür bei der IHK Ostbrandenburg ist Uta Häusler, Teamleiterin Existenzgründung und Unternehmensförderung.

Leider gibt es diese spezielle Förderung nicht im Großraum Koblenz, Mainz, Hunsrück Eifel. Was wir aber machen können um Ihren Sprung in die Selbstständigkeit zu unterstützen besprechen wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

 

Vereinbaren Sie einen Termin der sich lohnt!
 
Comments

No comments yet.

Leave a Reply