StartGeld (ERP-Gründerkredit)

Förderziel

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die noch keine 3 5 Jahre am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit) eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland mit einem Fremdfinanzierungsvolumen bis 100.000 Euro.

Die durchleitenden Banken werden in erheblichem Umfang von den Risiken entlastet. Zudem wird der Zinssatz aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt.

Wer kann Anträge stellen?

Das Programm wendet sich hauptsächlich an natürliche Personen, die ein Unternehmen beziehungsweise eine freiberufliche Existenz in Deutschland gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabensbeginn innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit durchführen.

Antragsberechtigt sind auch kleine gewerbliche Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU, die weniger als 5 Jahre am Markt sind. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Gesellschafter die Antragsvoraussetzungen für natürliche Personen erfüllt.

Allgemein müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Vorhaben lässt einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten.
  • Der Antragsteller verfügt über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation.
  • Der Antragsteller ist zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig.
  • Der Antragsteller besitzt – insbesondere aufgrund eines Gesellschaftsanteils von grundsätzlich mindestens 10 % – hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Förderschädlich ist ein Stimmenanteil eines anderen Gesellschafters, der Satzungsänderungen ermöglicht.
  • Die Voraussetzungen für kleine Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union sind erfüllt. Die Unternehmen müssen weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro haben. Die Unternehmen müssen unabhängig von Unternehmen sein, die diese Kriterien nicht erfüllen.
    Vertiefende Informationen finden Sie im KfW-Merkblatt, Bestellnummer 600 000 0196.

Was wird gefördert? Förderung

  • Alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung oder die Übernahme von Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung.
  • Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Haupterwerb ausgerichtet ist.
  • Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
  • Eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen.

Mitfinanziert werden zum Beispiel

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, einschließlich der Baunebenkosten.
  • Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen.
  • Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung.
  • Erstausstattung und betriebsnotwendige langfristige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers.
  • Erwerb von Betriebsmitteln (inklusive Wiederauffüllung der oben genannten Lager) bis maximal insgesamt 30.000 Euro.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind:

  • Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (diese können nach Maßgabe des KfWProgramms „Erneuerbare Energien“ gefördert werden).
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.
  • Der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners (gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz).
  • Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter (die maximal mögliche Höhe des Darlehens bemisst sich also nicht nach dem formalen, sondern nach dem tatsächlichen
    wirtschaftlichen Anteil des Antragstellers am Unternehmen).
  • Unternehmen, deren Tätigkeiten den Vorgaben der COSME-Garantie nicht entsprechen (insbesondere Produktion von und Handel mit Waffen, Munition, Tabak, Spirituosen sowie
    (Online-) Kasinos; IT-Lösungen, die vorgenannte Bereiche oder Pornographie unterstützen;
  • Forschung und Entwicklung in Bezug auf Klonen von Menschen, dem genetischen Erbe des Menschen, menschlichen Embryonen, menschlichen Stammzellen, Kernenergie und/oder
    militärischen Anwendungen und/oder gentechnisch veränderte Organismen).

Eine Kombination des im Programm ERP-Gründerkredit – StartGeld geförderten Vorhabens mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht zulässig.

Kreditbetrag  und Konditionen

Finanziert werden bis zu 100 % des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch 100.000 Euro.

Der Investitionsbetrag kann über 100.000 Euro liegen, wenn der übersteigende Betrag mit eigenen Mitteln finanziert wird. Der Antragsteller soll nach Möglichkeit vorhandene eigene Mittel einbringen. Die Höhe der Eigenmittel
fließt in die Bonitätsbeurteilung durch die KfW ein.

Im ERP-Gründerkredit – StartGeld können zwei Kredite je Antragsteller gewährt werden, sofern der kumulierte Zusagebetrag 100.000 Euro (Betriebsmittel maximal insgesamt 30.000 Euro) nicht übersteigt. Voraussetzung für eine zweite Antragstellung ist, dass das Investitionsvorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt wurden sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt ist. Bereits gewährte Kredite aus den Programmen KfW-StartGeld (Programmnummer 061) und KfW-Gründerkredit – StartGeld (Programmnummer 065) werden auf den Betrag von maximal 100.000 Euro angerechnet.

Laufzeit und Zinssatz

Laufzeit

  • Kreditlaufzeit: bis zu 5 Jahre, davon bis zu 1 Jahr tilgungsfreie Anlaufzeit (5/1).
  • Kreditlaufzeit: bis zu 10 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit (10/2).

Zinssatz

  • Der ERP-Gründerkredit – StartGeld wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz zugesagt.
  • Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes.
  • Der Zinssatz ist fest für die gesamte Kreditlaufzeit.
  • Die Zinsen sind monatlich nachträglich am letzten Tag des jeweiligen Monats fällig. Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß den gesetzlichen Bestimmungen) finden Sie in der Konditionenübersicht für die KfW-Förderprogramme im Internet unter www.kfw.de/konditionen oder per Faxabruf Nummer 069 7431-4214.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite teilweise die Haftung übernehmen. Der Antrag ist vor
Beginn des Vorhabens bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl zu stellen. Wird der Antrag durch eine oder mehrere natürliche Person(en) gestellt, ist ausgeschlossen, dass die Hausbank den Kredit an das Unternehmen herauslegt. Wir unterstützen Gründer bei der Beantragung und begleiten Sie zum Gespräch mit Ihrer Hausbank.

Haftungsfreistellung

Die KfW gewährt dem durchleitenden Kreditinstitut eine 80-prozentige Haftungsfreistellung.

Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

A&O Beratung GbR
In der Florinskaul 12
56218 Mülheim-Kärlich
Tel.: 0261 942 59 59 6

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