Startgeld jetzt bis zu 5 Jahren nach Frimengründung beantragen

Startgeld jetzt bis zu 5 Jahren nach Frimengründung beantragen

Existenzgründer und Selbstständige erhalten durch die  KfW/Hausbank mit Hilfe des Programms „ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)“ eine 80%-ige Haftungsfreistellung gekoppelt mit einem Darlehen bis zu 100.000 EUR. Technisch gesehen, werden die von der KfW übernommenen Risiken teilweise durch  eine Garantie des EIF abgedeckt. Diese werden wiederum aus dem EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME)  aus Mitteln des EFSI unterstützt wird. Mit einer neuen Garantievereinbarung können Zusagen von insgesamt einer Milliarde EUR für die folgenden 2 ½ Jahre abgesichert werden.

Durch die Unterstützung des EFSI ist es nun möglich, die Fördermöglichkeiten beim „ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)“ zu erweitern. Wie beim ERP-Gründerkredit – Universell steigt das maximale Alter, bis zu dem junge Unternehmen eine Förderung erhalten können, von drei auf fünf Jahre.

 

Wenn Sie aus der Region Koblenz, Mainz, Hunsrück, Eifel kommen, und erfahren möchten wie Sie am besten den Schritt in Ihre Selbstständigkeit wagen oder für Ihren Handwerksbetrieb Fördergelder erhalten , nehmen Sie Kontakt auf. Wir helfen Ihnen Ihr Gründungsvorhaben erfolgreich umzusetzen bzw. Fördermaßnahmen für Ihren Handwerksbetrieb zu realisieren.

Wenn Sie also mehr wissen möchten lohnt sich der Griff zum Telefon oder das ausfüllen des Kontaktformulars.

Vereinbaren Sie einen Termin der sich lohnt!