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Wenn es im Zuge einer Existenzgründung einmal zu finanziellen Problemen kommt,  können Existenzgründer  ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 260/12) hat jetzt jetzt nochmals bestätigt, dass dafür höhere Bankgebühren nicht akzeptiert werden müssen . Im Übrigen dürfen dem Existenzgründer auch bereits genehmigte Dispo- und Überziehungskredite sowie Kreditkarten nicht automatisch gesperrt werden. Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) garantiert dem Existenzgründer einen automatischen Basispfändungsschutz seines Existenzminimums. Dadurch  kann der Existenzgründer zumindest seine  Geschäfte fortführen. Sparkassen und Banken verlangten dafür in der Vergangenheit oftmals Zusatzgebühren, die weit über denen eines normalen Girokontos lagen, obwohl das Gesetz keine Read more