Unternehmensfinanzierung

Unternehmensfinanzierung

Kommunale und soziale Infrastruktur
Anwendung der neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ab 01.01.2015
Am 01.07.2014 ist die neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) in Kraft
getreten (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17.06.2014 zur Feststellung der
Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der
Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, veröffentlicht im
Amtsblatt der Europäischen Union L 187/1 vom 26.06.2014). Nach Ablauf der Übergangsfrist ist die
KfW verpflichtet, die neue Verordnung ab 01.01.2015 anzuwenden.

In den Förderprodukten und Produktvarianten, in denen die KfW Beihilfen auf Grundlage der AGVO
vergibt, sind daher folgende Änderungen für Zusagen ab 01.01.2015 zu beachten:

Weitere Informationen gibt es hier:

 
Comments

No comments yet.

Leave a Reply