Förderprogramme nach GRW Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Antragsberechtigte

Das Förderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ kurz GRW genannt, fördert Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Fremdenverkehrsgewerbes bei volkswirtschaftlich besonders förderungswürdigen Investitionsvorhaben sowie Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen bzw. nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen.

 

Voraussetzungen

Gefördert werden leider nur Projekte, die in sogenannten  Fördergebieten realisiert werden. Eine entsprechende Karte dieser Fördergebiete finden Sie [ hier ]. Liegt Ihr Unternehmen nun in einem solchen Fördergebiet muss es folgende Anforderungen erfüllen:
  • Sie gehören zur gewerblichen Wirtschaft (einschl. Tourismus);
  • Sie schaffen zusätzlichen Einkommensquellen für den jeweiligen Wirtschaftsraum und zwar unmittelbar und auf Dauer;
  • Sie schaffen neue oder Sichern bestehende Arbeits- oder Ausbildungsplätze;
  • Ihr Investitionsvorhaben wird innerhalb der nächsten 36 Monate umgesetzt werden.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird entweder in Form von sachkapitalbezogenen Zuschüssen bzw. Zinsverbilligungen oder in Form von lohnkostenbezogenen Zuschüssen gewährt. In den Fördergebieten dürfen Investitionsbeihilfen aus Mitteln der GRW und anderen öffentlichen Fördermitteln maximal in Höhe der nachstehenden Bruttofördersätze gewährt werden:
Prädefinierte C-Fördergebiete (ehemalige A-Fördergebiete):
Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 35% (ab 1. Januar 2018: 30%),
Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 25% (ab 1. Januar 2018: 20%),
Betriebsstätten von großen Unternehmen: 15% (ab 1. Januar 2018: 10%).
Nicht-prädefinierte C-Fördergebiete:
Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 30%,
Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 20%,
Betriebsstätten von großen Unternehmen: 10%.
D-Fördergebiete:
Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 20%,
Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 10%,
Betriebsstätten von großen Unternehmen: maximal 200.000 Euro Gesamtbetrag innerhalb von drei Steuerjahren.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Förderfähig bei kleinen und mittleren Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sind
die Errichtung einer neuen oder Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,–
die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte sowie–
die grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte.
Förderfähig bei Großunternehmen sind–
Errichtung einer neuen Betriebsstätte (bei Vorhaben von besonderer strukturpolitischer Bedeutung auch bei in der Gemeinde bereits ansässigen Unternehmen) sowie
Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist.
Förderfähig bei Beherbergungsbetrieben sind Investitionen, die das Beherbergungsangebot erweitern und insbesondere qualitativ verbessern.

Antragsverfahren

Für die Durchführung der GRW-Förderung sind ausschließlich die Länder zuständig, die auch gezielt den einen oder den anderen  Schwerpunkte setzen können, um so die Fördermittel auf bestimmte Projekte, Branchen oder Regionen zu konzentrieren. Es ist also immer gut, ein entsprechendes Telefonat vorab zu führen, mit dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststraße 34–37
10115 Berlin
Tel. (0 18 88) 6 15-0
Internet: http://www.bmwi.de

oder mit uns:

A&O Beratung GbR
Fordstr. 1
56218 Mülheim-Kärlich
Tel.:  0261 942 59 59 6

 

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